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   OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2014 - 4 L 174/13   

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https://dejure.org/2014,43993
OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2014 - 4 L 174/13 (https://dejure.org/2014,43993)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04.12.2014 - 4 L 174/13 (https://dejure.org/2014,43993)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04. Dezember 2014 - 4 L 174/13 (https://dejure.org/2014,43993)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Zur Entstehung der Beitragsschuld im Straßenausbaubeitragsrecht nach dem KAG ST in der ab 22.04.1999 geltenden Fassung unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu dem rechtsstaatlichen Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LSA-KAG 6 VI 1 HS 2; LSA-KAG 6 VI 1
    Auslegung, verfassungskonforme; Beitragspflicht, sachliche; Beitragsschuld; Belastungsklarheit; Belastungsvorhersehbarkeit; Entstehen; Rechtsstaatsprinzip; Treu und Glauben

  • rechtsportal.de

    Entstehung der Beitragsschuld im Straßenausbaubeitragsrecht unter dem Aspekt der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Entstehung der Beitragsschuld im Straßenausbaubeitragsrecht nach dem KAG LSA in der ab 22.04.99 geltenden Fassung unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BVerfG zu dem rechtsstaatlichen Gebot der Belastungsklar

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entstehung der Beitragsschuld im Straßenausbaubeitragsrecht unter dem Aspekt der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 20.03.2014 - 4 C 11.13

    Streitgegenstand; Beschränkung des ~; Klageerweiterung; Berufungsbegründung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2014 - 4 L 174/13
    Zudem sei die Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht vom 20. März 2014 (- 4 C 11.13 -) übertragbar und es bedürfe auf Grund der möglichen Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben keiner verfassungskonformen Auslegung des § 6 Abs. 6 KAG LSA.

    Danach ist eine zeitlich unbegrenzte Festsetzbarkeit von vorteilsausgleichenden kommunalen Abgaben mit dem Rechtsstaatsprinzip nicht vereinbar (so BVerwG, Beschl. v. 26. August 2013 - 9 B 13.13 - vgl. auch Urt. v. 20. März 2014 - 4 C 11.13 - zu Sanierungsbeträgen nach § 154 BauGB, jeweils zit. nach JURIS).

    Das rechtsstaatliche Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit gilt für alle Fallkonstellationen, in denen eine abzugeltende Vorteilslage eintritt, die daran anknüpfenden Abgaben aber wegen des Fehlens sonstiger Voraussetzungen nicht entstehen und deshalb auch nicht verjähren können (so BVerwG, Urt. v. 20. März 2014 - 4 C 11.13 - zit. nach JURIS zu Sanierungsbeträgen nach § 154 BauGB; vgl. auch VGH Bayern, Urt. v. 14. November 2013 - 6 B 12.704 -, zit. nach JURIS; VG Magdeburg, Urt. v. 25. Februar 2014 - 2 A 44/12 MD - Rottenwallner, KStZ 2014, 145, 147 jeweils zum Erschließungsbeitragsrecht; vgl. weiter Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 487c; ders., KStZ 2014, 181 f.; Bücken-Thielmeyer/Fenzel, LKV 2014, 241 f.; Martensen, LKV 2014, 446; a.M.: VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 10. Juli 2014 - 2 S 2228/13 -, zit. nach JURIS zum Erschließungsbeitragsrecht).

    Die verfassungskonforme Auslegung findet ihre Grenzen mithin dort, wo sie zum Wortlaut der Norm und zum klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch treten würde (so BVerwG, Urt. v. 20. März 2014, a.a.O., m.w.N. aus der Rechtsprechung des BVerfG).

    (3) Eine verfassungskonforme Auslegung des § 6 Abs. 6 Satz 1 HS 2 KAG LSA 1999 ist weiterhin nicht dadurch entbehrlich, dass unter Anwendung des auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatzes von Treu und Glauben die Einhaltung des rechtsstaatlichen Gebots der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit und damit die Verfassungsmäßigkeit der einschlägigen Regelungen sichergestellt werden kann (so aber BVerwG, Urt. v. 20. März 2014 - 4 C 11.13 -, a.a.O. zu sanierungsrechtlichen Ausgleichsbeträgen).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.07.2006 - 4 M 246/06

    Zur Auslegung des § 6 Abs. 6 Satz 1 KAG LSA für (Straßenausbau)Maßnahmen, die

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2014 - 4 L 174/13
    Sollte diese Satzung - aus welchen Gründen auch immer - unwirksam sein, entsteht die Beitragspflicht erst mit dem Inkrafttreten einer wirksamen Satzung, wobei diese neue Satzung bzw. Änderungssatzung nicht notwendigerweise rückwirkend in Kraft treten muss (OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 25. Januar 2012 - 4 L 240/10 - Beschl. v. 3. Juli 2006 - 4 M 246/06 -, jeweils zit. nach JURIS).

    Nach der prinzipiellen Zwecksetzung des § 6 Abs. 6 Satz 1 HS 2 KAG LSA und der systematischen Einbindung der Regelung in den Normkontext soll sie Maßnahmen in tatsächlich satzungsloser Zeit beitragsfrei stellen, um die beitragserhebenden Körperschaften damit zu zwingen, vor der Entscheidung über Ausbaumaßnahmen zumindest eine Beitragssatzung zu beschließen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 3. Juli 2006 - 4 M 246/06 -, zit. nach JURIS).

    Die Formulierung "sofern vor der Entscheidung über die beitragsauslösende Maßnahme eine Satzung vorliegt" lässt durchaus eine Deutung zu, dass es sich dabei um eine wirksame Satzung handeln muss (vgl. dazu den Beschluss des Senats vom 3. Juli 2006, a.a.O.).

    In dem Beschluss des erkennenden Senats vom 3. Juli 2006 (a.a.O.) heißt es dazu: "Nach § 6 Abs. 6 Satz 1 KAG LSA in der vor der Änderung geltenden Fassung entstand die Beitragspflicht mit der Beendigung der beitragsfähigen Maßnahme, in den Fällen des Absatzes 2 mit der Beendigung der Teilmaßnahme und in den Fällen des Absatzes 4 mit der Beendigung des Abschnitts.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.1999 - B 2 S 433/99
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2014 - 4 L 174/13
    § 6 Abs. 6 Satz 1 KAG LSA 1999 ist einschlägig, da die streitbefangene Ausbaumaßnahme nach Inkrafttreten des Änderungsgesetzes vom 16. April 1999 begonnen worden ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 28. Februar 2005 - 4/2 L 233/01 - Urt. v. 17. Oktober 2002 - 2 L 119/01 - Beschl. v. 4. November 1999 - B 2 S 433/99 -, jeweils zit. nach JURIS ) .

    Dies entspricht im Wesentlichen der von dem für das Straßenausbaubeitragsrecht früher zuständigen 2. Senat vertretenen Rechtsauffassung (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 17. Oktober 2002 - 2 L 119/01 - Beschl. v. 4. November 1999 - B 2 S 433/99 -, jeweils zit. nach JURIS).

    Indem § 6 Abs. 6 Satz 1 HS 2 KAG LSA 1999 die Entstehung der sachlichen Beitragspflicht von dem Vorliegen einer Beitragssatzung vor der Entscheidung über die beitragsauslösende Maßnahme abhängig macht, stellt die Regelung eine zusätzliche Voraussetzung auf (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 4. November 1999 - B 2 S 433/99 -, zit. nach JURIS).

  • BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08

    Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2014 - 4 L 174/13
    Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2013 (- 1 BvR 2457/08 -) ist eine zeitlich unbegrenzte Festsetzbarkeit von vorteilsausgleichenden kommunalen Abgaben mit dem Rechtsstaatsprinzip nicht vereinbar.

    Der für das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht anzuwendende § 6 Abs. 6 Satz 1 KAG LSA i.d.F. der Gesetzesänderung vom 16. April 1999 sei im Lichte der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2013 (- 1 BvR 2457/08 -) verfassungskonform dahin auszulegen, dass vor der Entscheidung über die beitragsauslösende Maßnahme eine wirksame Satzung vorgelegen haben müsse.

    Dabei stehe ihm ein weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfG, Beschluss v. 5. März 2013 - 1 BvR 2457/08 -, zit. nach JURIS).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.01.2012 - 4 L 240/10

    Rückwirkungsanordnung in einer Beitragssatzung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2014 - 4 L 174/13
    Sollte diese Satzung - aus welchen Gründen auch immer - unwirksam sein, entsteht die Beitragspflicht erst mit dem Inkrafttreten einer wirksamen Satzung, wobei diese neue Satzung bzw. Änderungssatzung nicht notwendigerweise rückwirkend in Kraft treten muss (OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 25. Januar 2012 - 4 L 240/10 - Beschl. v. 3. Juli 2006 - 4 M 246/06 -, jeweils zit. nach JURIS).

    Dass die Festlegung dieses Anliegeranteils entgegen der Einschätzung in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Halle vom 23. August 2006 (- 2 A 196/04 HAL -) doch von einer sachgerechten Ausübung des Einschätzungsermessens getragen war (vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 25. Januar 2012 - 4 L 240/10 - und v. 8. Dezember 2009 - 4 L 159/09 -, jeweils zit. nach JURIS, m.w.N.) ist weder substanziiert geltend gemacht noch sonst ersichtlich.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.10.2002 - 2 L 119/01
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2014 - 4 L 174/13
    § 6 Abs. 6 Satz 1 KAG LSA 1999 ist einschlägig, da die streitbefangene Ausbaumaßnahme nach Inkrafttreten des Änderungsgesetzes vom 16. April 1999 begonnen worden ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 28. Februar 2005 - 4/2 L 233/01 - Urt. v. 17. Oktober 2002 - 2 L 119/01 - Beschl. v. 4. November 1999 - B 2 S 433/99 -, jeweils zit. nach JURIS ) .

    Dies entspricht im Wesentlichen der von dem für das Straßenausbaubeitragsrecht früher zuständigen 2. Senat vertretenen Rechtsauffassung (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 17. Oktober 2002 - 2 L 119/01 - Beschl. v. 4. November 1999 - B 2 S 433/99 -, jeweils zit. nach JURIS).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2014 - 4 L 125/13

    Heranziehung zu einem wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2014 - 4 L 174/13
    Jedenfalls dann, wenn - wie hier - eine verfassungskonforme Auslegung der maßgeblichen beitragsrechtlichen Bestimmungen möglich ist, wird diese deshalb durch eine Anwendbarkeit des allgemeinen Grundsatzes von Treu und Glauben nicht ausgeschlossen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 2. Oktober 2014 - 4 L 125/13 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2014 - 4 L 59/13

    Beitragsschuld im Anschlussbeitragsrecht unter dem Gebot der Belastungsklarheit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2014 - 4 L 174/13
    (4) Dass es neben dem Fehlen einer wirksamen Beitragssatzung noch weitere Konstellationen gibt, die im einmaligen Straßenausbaubeitragsrecht zu einer zeitlich unbestimmten Verschiebung der Entstehung der sachlichen Beitragspflicht - und damit des Beginns der Festsetzungsverjährungsfrist - führen können (vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht Driehaus, KStZ 2014, 181, 182 f.) gebietet keine Prüfung, ob und inwieweit § 6 Abs. 6 Satz 1 KAG LSA 1999 auch insoweit verfassungskonform ausgelegt werden kann oder ob die Verfassungsmäßigkeit der Norm zeitweise durch die Anwendung des allgemeinen Grundsatzes von Treu und Glauben (vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 3. Dezember 2014 - 4 L 59/13 - zum Anschlussbeitragsrecht) sichergestellt werden kann.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2010 - 4 L 219/09

    Heranziehung zu Beiträgen für die Herstellung einer zentralen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2014 - 4 L 174/13
    Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass für die Prüfung des Vorliegens eines sog. übergroßen Wohngrundstücks nach ständiger Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung maßgeblich ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 22. Juni 2010 - 4 L 219/09 -, zit. nach JURIS, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2009 - 4 L 159/09

    Zur Bestimmung des Gemeindeanteils und des Anliegeranteils in einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2014 - 4 L 174/13
    Dass die Festlegung dieses Anliegeranteils entgegen der Einschätzung in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Halle vom 23. August 2006 (- 2 A 196/04 HAL -) doch von einer sachgerechten Ausübung des Einschätzungsermessens getragen war (vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 25. Januar 2012 - 4 L 240/10 - und v. 8. Dezember 2009 - 4 L 159/09 -, jeweils zit. nach JURIS, m.w.N.) ist weder substanziiert geltend gemacht noch sonst ersichtlich.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2005 - 4 M 525/04

    "Mischfläche" im Satzungsrecht setzt einheitlich nutzbare Fläche für Fußgänger

  • VGH Bayern, 14.11.2013 - 6 B 12.704

    Ausschluss der Festsetzung von Erschließungsbeiträgen bei Vorteilslageneintritt

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2014 - 2 S 2228/13

    Vorausleistungsbescheid; Herstellung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.04.2014 - 1 L 142/13

    Ausbaubeiträge

  • BVerwG, 26.08.2013 - 9 B 13.13

    Abgabenerhebung muss zeitlich begrenzt sein; Verfahrensrüge; Richterwechsel;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2005 - 2 L 233/01
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2017 - 15 A 1812/16

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags i.R.d. Grundsatzes von Treu und Glauben;

    vgl. BVerwG, Urteile vom 15. April 2015 - 9 C 19.14 -, juris Rn. 9, und vom 20. März 2014 - 4 C 11.13 -, BVerwGE 149, 211 = juris Rn. 17; OVG NRW, Urteil vom 30. April 2013 - 14 A 213/11 -, juris Rn. 36; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 31. März 2014 - 2 S 2366/13 -, juris Rn. 47; OVG S.-A., Beschlüsse vom 4. Dezember 2014 - 4 L 174/13 -, juris Rn. 27, und vom 3. Dezember 2014 - 4 L 59/13 -, juris Rn. 37; Schmitt, KommJur 2016, 86, 88; speziell zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen vgl. Bay. VGH, Urteil vom 14. November 2013 - 6 B 12.704 -, juris Rn. 21; Driehaus, KStZ 2014, 181, 182 f.; Martensen, LKV 2014, 446, 447.
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